Wandeldarlehen bei Cashare

Wir bauen laufend unsere Angebotspalette für Finanzierungen aus. So bieten wir in Zusammenarbeit mit den Partnern Konsento AG und BV4 AG neu auch die Möglichkeit in Wandeldarlehen zu investieren. Insbesondere für jüngere und stark wachsende Unternehmen ist dies eine attraktive Möglichkeit sich mit Fremdkapital gut aufzustellen.

Für Anleger gibt es eine interessante Investitionsmöglichkeit in aufstrebende Unternehmen, bereits ab einem verhältnismässig tiefen Investitionsbetrag und attraktiver zusätzlicher Renditechance. Es empfiehlt sich aber auch, die Risiken bei dieser Investitionsform im Auge zu behalten und eine genaue Analyse vor einer Investition durchzuführen. Mit maximaler Transparenz werden die interessierten Investoren von Konsento (Aktionärsverwaltung), BV4 (Due Diligence und Rating) und Cashare (Crowdlending und Darlehensverwaltung) in diesem Prozess unterstützt.

Zeichnungsmöglichkeit Wandeldarlehen kinastic AG
Zum Start kann in ein 5%-Wandeldarlehen der Firma kinastic AG ab einem Betrag von CHF 10‘000.- investiert werden. Am Ende der Laufzeit erhalten die Investoren den Darlehensbetrag und Zinsen entweder in bar oder Aktien der kinastic AG vergütet (siehe auch nachstehende Graphik und Q&A).

Die kinastic AG betreibt eine App als virtuellen Gesundheitscoach – den kinastic Coach. So können Unternehmen die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter*innen und Kund*innen automatisieren. Das Winterthurer Startup hat erste Partnerschaften mit grossem Potenzial u.a. mit dem Krankenversicherer Swica und dem global tätigen Versicherungskonzern AXA geschlossen, um seine Lösung bei deren Privat- und Firmenkunden auszurollen.

Weitere Informationen zum Unternehmen und dieser Investitionsmöglichkeit (Pitch Deck, Factsheet etc.) erhalten interessierte Investoren mit einer E-Mail an folgende Adresse: wandeldarlehen@cashare.ch

Die Zeichnungsfrist läuft noch bis zum 21. Juli 2021, das Zahlungsvaluta ist der 30. Juli 2021 und Vertragsbeginn der 2. August 2021.

Hier im Blog beantworten wir die wichtigsten Fragen (Q&A) zum Thema:

Was ist ein Wandeldarlehen?
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen, dass mit der Möglichkeit auf eine spätere Umwandlung der Darlehensschuld (oft samt Zinsen) in eine Unternehmensbeteiligung (Aktien) verbunden ist. Diese Umwandlung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann freiwillig oder zwingend sein.

Wer ist der Darlehensnehmer?
Darlehensnehmer ist entweder ein Startup-Unternehmen oder ein nicht-börsenkotiertes KMU.

Welche Ertragsmöglichkeiten bestehen bei Investitionen in Wandeldarlehen von Startups?
Neben der Verzinsung des Darlehens besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Wandelung Aktien des Unternehmens gegen Verrechnung der Darlehensforderung zu einem attraktiven Discount zu kaufen. Zudem sind durch Wandeldarlehen oftmals auch Beteiligungen an Unternehmen mit kleineren Investitionssummen möglich, gegenüber den Mindestinvestitionen bei direkten Aktienzeichnungen. Zieht der Anleger bei Fälligkeit des Darlehens hingegen die Rückzahlung des Darlehens vor, erhält er neben dem Darlehensbetrag Zinsen.

Erhalte ich Zinsen auf meinem Darlehen?
Ja. Die Höhe der Zinsen wird transparent ausgewiesen. Die Zinsen werden während der Laufzeit jedoch nicht ausgeschüttet, sondern akkumuliert, d.h. zum Darlehensbetrag hinzugerechnet. Bei Fälligkeit des Darlehens werden sie je nach Aussenfinanzierung (siehe oben) und Finanzlage bzw. Ausübung des Wahlrechts des Anlegers entweder zusammen mit dem Darlehensbetrag ausbezahlt oder in Aktien gewandelt.

Muss ich meine Darlehensforderung in Aktien wandeln?
Grundsätzlich können Sie bei Verfall des Darlehens wählen, ob Sie sich den Darlehensbetrag vom Darlehensnehmer zurückbezahlen lassen oder ob Sie ihn in Aktien wandeln möchten. Falls es jedoch die Liquiditätslage des Darlehensnehmers bei Fälligkeit des Darlehens nicht erlauben sollte, wird das Darlehen in Aktien umgewandelt. Dies ist notwendig, um den vertragliche Rangrücktrittsvereinbarung (siehe unten) der Anleger gegenüber allen anderen Gesellschaftsgläubigern einzuhalten und damit den Darlehensnehmer vor der Insolvenz zu schützen.

Eignen sich Wandeldarlehen auch für Anleger, die keine Aktien wollen?
Grundsätzlich schon, weil unser Wandeldarlehen-Produkt im Basis-Szenario der Anschlussfinanzierung (= “Qualifizierte Finanzierungsrunde”) dem Anleger die Wahlmöglichkeit lässt, ob er den Darlehensbetrag in bar oder in Aktien zurückgezahlt erhält. Allerdings ist das Risiko zu berücksichtigen, dass es auch zum Szenario einer Wandelpflicht kommen kann (siehe oben). Generell unterstützt aber Konsento und der Darlehensnehmer die Aktionäre bei der Übertragung von Aktien an andere Aktionäre.

Wann darf ich meine Darlehensforderung in Aktien wandeln?
Der Bezug von Aktien anstelle der Rückzahlung ist nach Fälligkeit des Darlehens immer möglich, da der Anleger Wahlrecht zwischen Rückzahlung und Umwandlung der Forderung in Aktien hat. Unter bestimmten Umständen (siehe unten) entfällt jedoch das Wahlrecht und der Anleger muss die Aktien beziehen.

Kann ich mir das Darlehen auch zurückzahlen lassen?
Sofern es die Liquiditätslage des Darlehensnehmers zulässt, kann der Anleger nach dem Fälligkeitstermin des Darlehens die Rückzahlung des Darlehens inklusive aufgelaufener Zinsen verlangen. Wir haben das Produkt absichtlich so strukturiert, dass der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Wandeldarlehens entweder frisches Aktienkapital oder ein neues Wandeldarlehen aufnimmt, um für die Anleger, die eine Rückzahlung des Darlehens wünschen, Liquidität bereitzustellen.

Was geschieht, wenn der Darlehensnehmer vor Ablauf des Darlehens keine Aussenfinanzierung vornehmen kann?
In diesem Fall ist eine Rückzahlung des Wandeldarlehens nur möglich, wenn das Unternehmen aus seinen Erträgen bereits genug Liquidität dafür erwirtschaften kann. Falls dies nicht der Fall ist, erhält der Anleger anstelle einer Rückzahlung Aktien des Unternehmens und wird dadurch zum stimmberechtigten Aktionär.

Was ist eine Rangrücktrittsvereinbarung?
Zur Vermeidung einer Überschuldung des Darlehensnehmers bzw. zur Sicherstellung der Forderungen aller anderen Gesellschaftsgläubiger schliessen die Anleger im Rahmen des Wandeldarlehenvertrags eine Rangrücktrittsvereinbarung ab. Dadurch treten alle Forderungen Anleger hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger. Der Anleger kann deshalb eine Rückzahlung des Darlehens nur aus künftigen Gewinnen, einem allfälligen Liquidationsüberschuss oder aus dem Kapital von zukünftigen Wandeldarlehen oder Finanzierungsrunden verlangen. Falls bei Fälligkeit des Darlehens kein solch freies Vermögen besteht, wird deshalb die Forderung des Anlegers in Aktien umgewandelt. Besteht jedoch freies Vermögen, namentlich aus einer Aussenfinanzierung durch ein erneutes Wandeldarlehen oder durch Erhöhung des Aktienkapitals, kann der Anleger frei wählen, ob er sich das Darlehen zurückbezahlen lässt oder Aktien erhält.

Zu welchem Preis wird gewandelt?

  • Die Berechnung des Wandelpreises wird im Termsheet sowie in Ziff. 5 des Wandeldarlehensvertrags geregelt. Ausgangspunkt für den Wandelpreis ist die Unternehmensbewertung zur Zeit einer Finanzierungsrunde mit neuen Investoren, die nach Abschluss des Wandeldarlehens stattfindet.
  • Vom Unternehmenswert wird sodann ein Discount abgezogen, den der Anleger als Risikoentschädigung zusätzlich zum Zins erhält und ihn berechtigt, die Aktien günstiger zu beziehen als ein Aktionär, der während der oben genannten Finanzierungsrunde Aktien zeichnet.
  • Die Unternehmensbewertung wird dividiert durch die Höhe des Aktienkapitals (einschliesslich aller aktienähnlichen Instrumente wie Optionen, virtuelle Aktien, etc.) der Darlehensnehmerin.

Wer oder welche Umstände entscheiden, ob es nach einem oder nach zwei Jahren zu einem Exit kommt, und was bedeutet Exit überhaupt?
Ein Exit liegt vor, wenn ein strategischer Investor mindestens 50% der Aktien des Darlehensnehmers übernimmt. Ob und wann ein solcher Kauf zustande kommt, entscheiden ein allfälliger strategischer Investor und das Management. Im Wesentlichen hängt dies von der Reife des Produkts, sowie der Bedürfnisse von grösseren Unternehmen ab, ihr eigenes Produktportfolio zu ergänzen.

Welche Risiken sind mit der Anlage in Wandeldarlehen verbunden?
Mit dieser Finanzierungsform werden besonders Startups angesprochen, die noch kein oder nur wenig Umsatz erzielen und unter Umständen auch erst geringes Vermögen aufweisen. Sollte vor Fälligkeit des Darlehens eine Finanzierungsrunde zur Erhöhung des Aktienkapitals oder ein Folgedarlehen nicht zustande kommen, besteht das Risiko, dass der Anleger sein Wandelrecht verliert, keine Rückzahlung verlangen kann und Aktien beziehen muss. Im Falle eines Konkurses des Darlehensnehmers verliert der Anleger möglicherweise die ganze Investition. Ein Totalverlust der Investition ist möglich. Aufgrund des Rangrücktritts oder der Stellung als Aktionär nach Wandelung tritt diese Forderung hinter alle anderen Forderungen.

In welcher Form liegen die Aktien im Falle eines Bezugs von Aktien vor?
In den meisten Fällen werden Aktien heutzutage als papierlose Wertrechte herausgegeben und vom Unternehmen in einem Aktienregister geführt. Konsento stellt dem Unternehmen und dessen Aktionären eine moderne Webapplikation zur Verfügung, in der alle Aspekte der Aktien geregelt werden können. Der Aktionär erhält darin eine Bestätigung seines Aktienbesitzes, Informationen über das Unternehmen, kann darin über wichtige Entscheide abstimmen und hat alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente an einem Ort abgelegt.

Im Falle eines Bezuges von Aktien: Wo werden diese gelagert? Braucht man dazu ein Depotkonto auf einer Bank?
Nein, dazu braucht es kein Depotkonto bei einer Bank. Die Aktien werden im Aktienregister des Unternehmens registriert. Über die Konsento Webapplikation erhält der Aktionär Zugang zu allen relevanten Informationen (siehe oben). Die Konsento Webapplikation ist für den Aktionär kostenlos.

Wir hoffen, damit vorerst alle wichtigen Fragen beantwortet zu haben. Wenn Sie weitere Informationen zu Wandelanleihen generell oder spezifisch zum aktuellen Angebot möchten oder weitere Fragen haben, können Sie Diese jederzeit per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: wandeldarlehen@cashare.ch

Wir freuen uns darauf, jegliche Fragen umgehend beantworten zu dürfen.

Ihr Cashare Team!

 

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