Eine weitere Hürde ist gefallen!

Neue Fintech-Regulierung erleichtert in Zukunft die Finanzierung von KMU-Darlehen!

Cashare hebt ab Freitag, den 21.07.2017 das Limit von maximal 20 Darlehensgebern pro KMU-Darlehen auf. Durch eine neue Fintech-Regulierung ist es in Zukunft möglich einen KMU-Kredit von mehr als 20 Personen finanzieren zu lassen. Das hat Vorteile für alle KMU beim Finanzierungsprozess und für unsere Investoren bei der Diversifikation des Kreditportfolios. Neu können Darlehen an KMU bis zu CHF 1 Mio. ab einem fixen Betrag von CHF 1’000.- vergeben werden.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Cashare bei allen KMU-Krediten ab Ende dieser Woche an keine 20er Regel mehr gebunden ist. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2017 die Änderung der Bankenverordnung verabschiedet. Somit wird diese Einschränkung -zumindest für Darlehen an KMU bis zu CHF 1 Mio.- per 1. August 2017 aufgehoben. Cashare hat das umgehend zum Anlass genommen, entsprechende Anpassungen für KMU-Darlehen im System zu integrieren. Laut Bankgesetz und -verordnung war es bisher nicht möglich, dass ein Darlehensnehmer seinen Kredit von mehr als 20 Personen finanzieren lassen konnte. Neu gilt für KMU-Darlehen, dass der minimale Bietbetrag ab sofort auf fixe CHF 1’000.- festgesetzt wird. In Folge dessen bekommen in Zukunft mehr als 20 Personen die Möglichkeit einen Teil des Kredites zu finanzieren. Durch diese Neuerung können kleinere Investitionsvermögen optimal auf mehrere Darlehen verteilt und eine maximale Diversifizierung ermöglicht werden. Das neue System wird bei Cashare bereits per 21. Juli 2017 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgen die Auszahlungen frühestens im August, wenn die Änderung rechtsgültig ist.

Bisher gilt die Aufhebung der 20-er Regel nur für KMU-Kredite und nicht für Privatdarlehen. Um unsere Kunden vor möglichen Folgen zu schützen, bestehen wir auf absolute Rechtssicherheit und zu diesem Zeitpunkt herrschen noch regulatorische Unklarheiten. Seit der Gründung von Cashare 2008 ist es uns ein wichtiges Anliegen, geltendes Recht einwandfrei umzusetzen und einzuhalten. Eine entsprechende Anfrage für eine Stellungnahme beim EFD (Eidg. Finanzdepartement sowie in Kopie an die FINMA) ist augenblicklich offen. Selbstverständlich wir werden Sie so schnell wie möglich informieren und hoffen, dass auch Privatpersonen zukünftig von dieser neuen Regelung profitieren können, da sie nur Vorteile bringt.

Um den Finanzplatz Schweiz zu stärken und unsere Kunden den bestmöglichen Service zu bieten haben wir uns als Crowdlending Pionier in diversen Diskussionen und Roundtables mit den Behörden und anderen Interessenvertretern um diese gesetzlichen Anpassungen in der Bankenverordnung bemüht. Cashare ist die erste und grösste Crowdlending Firma der Schweiz und somit Pionier und Marktführer zur selben Zeit. Das going-live von Cashare wird von der Finanzzeitung “Finanz & Wirtschaft” als Beginn der konsumorientierten Digitalisierung in der Schweizer Finanzindustrie bezeichnet.

 

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