Wie gewinne ich meine unternehmerische Freiheit zurück?

Die Corona-Krise erforderte verschiedene Notmassnahmen der Behörden, welche die Freiheiten teilweise stark einschränken. Dies betrifft insbesondere auch unternehmerische Freiheiten.

Eine wichtige Massnahme zur Stützung der Schweizer Wirtschaft ist die Sicherstellung der Liquidität durch COVID-19-Kredite. Diese Kredite werden durch den Bund garantiert und sind bis CHF 500‘000 zu 0% verzinst.

Viele Firmen können dank den COVID-19-Krediten liquide bleiben und überleben. Zur Wahrung der Interessen des Bundes als Bürge sind die COVID-19-Kredite gemäss der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung hingegen an Bedingungen geknüpft.

Viele dieser Bedingungen beschneiden die unternehmerische Freiheit massiv. Hier eine Auswahl der Beschränkungen:

  • Neuinvestitionen ins Anlagevermögen sind ausgeschlossen
  • Wachstumsfinanzierungen sind nicht zulässig
  • Bankkredite dürfen nicht abgelöst werden
  • Gruppendarlehen dürfen nicht zurückgeführt werden
  • Aktivdarlehen dürfen nicht gewährt werden
  • Aktionärsdarlehen können nicht zurückgezahlt werden
  • Ausschüttungen von Dividenden und Tantiemen sind ausgeschlossen
  • Rückerstattungen von Kapitaleinlagen sind nicht zulässig

Der Bund hat die Prüfung und Überwachung der korrekten Handhabung der COVID-19-Kredite angekündet. Die abschliessende Beurteilung, ob im Einzelfall eine Verletzung der erlassenen Regeln vorliegt, wird im Streitfall zu klären sein. Grundsätzlich sind Verletzungen der Regeln der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung ein Geldwäscherei-Tatbestand, der von der kreditgewährenden Bank gemeldet werden muss.

So notwendig ein COVID-19-Kredit auch sein kann, die Einschränkungen bleiben während der ganzen Nutzungsdauer bestehen. Logischerweise wollen Unternehmer schnellstmöglich diese Notkredite ablösen, um ihre unternehmerische Freiheit zurück zu gewinnen.

Wenn die Aussichten des Unternehmens intakt sind oder sich sogar krisenbedingt Chancen wie etwa Produktionsausweitungen oder auch Firmenübernahmen ergeben, kann eine Ablösung eines COVID-19-Kredites sinnvoll sein. Finanzierungen durch Crowdlending sind gerade in dieser Krise eine elegante Möglichkeit schnell zur passenden Finanzierung zu kommen. Das ein solcher Kredit nicht 0% kostet, sondern zu marktüblichen Konditionen verzinst wird, ist ein Preis den ein Vollblutunternehmer gerne für die Rückgewinnung seiner unternehmerischen Freiheit bezahlt.

Euer Michael Boge

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